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Monday, 16. January 2012 18:54 Uhr Alter: 13 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL

Medienberichte zu den Zahnersatzkosten

Landesinnungsmeister Kruchen warnt vor Panikmache


Bild: Initiative proDente e.V.

Düsseldorf/Münster im Januar 2012 Zum 01.01.2012 ist eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte inkraft getreten. In der Folge berichten verschiedene Medien von steigenden Zahnersatzkosten. Dominik Kruchen, Landesinnungsmeister für NRW, warnt in diesem Zusammenhang vor Panikmache und stellt die Entwicklung der Kosten auch für Zahntechnik aus dem gewerblichen zahntechnischen Meisterlabor klar.

Preise wie vor 24 Jahren

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"Preise wie vor 24 Jahren -" so titelt die Bundeszahnärztekammer in einer Pressemitteilung, " die letzte Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt genau 24 Jahre zurück." Und weiter: "Die GOZ-Novelle der Bundesregierung lässt den zwischenzeitlichen Anstieg des Preisniveaus und höhere Kosten der Zahnarztpraxen völlig unberücksichtigt. Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals veröffentlicht. Fast ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der Bundesregierung eine GOZ- Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle Verbesserungen vorgenommen worden – etwa beim Bürokratieabbau oder in Richtung mehr Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und Versicherungsträger. Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit auch immens weiter entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere Qualität und damit verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet."

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Pauschalaussagen zur Honorarentwicklung ab 01.01.2012 nicht möglich, Material- und Laborkosten nicht von GOZ-Novelle betroffen

Landesinnungsmeister Kruchen merkt hierzu an: "Die neue Gebührenordnung betrifft das Honorar für die Leistung des Zahnarztes. Wie die Veränderung hier im Einzelfall ist, lässt sich pauschal schwerlich sagen." Die sogenannten Punktwerte verändern sich zunächst je nach Leistungsbereich sehr unterschiedlich. Zusätzlich hängt die Vergütungshöhe vom sogenannten Steigerungsfaktor ab, der je nach Schwierigkeit der Maßnahme festgelegt bzw. vereinbart wird.

Kruchen: "Völlig außen vor bleibt in der Betrachtung die Differenzierung zu den Kosten für die zahntechnischen Leistungen aus dem zahntechnischen Meisterlabor, das im Auftrag des Zahnarztes das zahntechnische Werkstück hochindividuell für den einzelnen Patienten herstellt. Wenn durch die Berichterstattung fälschlich der pauschale Eindruck erweckt wird, die Zahntechnik werde hierdurch teurer, so ist dem deutlich zu widersprechen!"

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Zahntechnik aus dem Meisterbetrieb gemessen an Inflation und Kaufkraft über viele Jahre immer preisgünstiger

Die Vergütungen für die zahntechnischen Kassenversorgungen aus dem gewerblichen Labor haben sich von 1992 bis 2010 gerade einmal um 6,9 % erhöht. In derselben Zeit stiegen die Verbraucherpreise um 35,6 %, das verfügbare Einkommen sogar um 49 %. Moderne zahntechnische Lösungen aus dem zahntechnischen Meisterbetrieb sind damit real sehr viel preisgünstiger geworden. Von einer Teuerung kann insofern also keine Rede sein. Das Zahntechniker-Handwerk leistet gesetzlich erzwungen einen betriebswirtschaftlich Existenz bedrohenden Beitrag zur Kostenstabilität im Gesundheitswesen.

"Keinesfalls kann das Handwerk vor diesem Hintergrund akzeptieren", so Kruchen, "dass es im Zuge der Berichterstattung über Neuregelungen beim Zahnarzthonorar auch noch in den Sog einer unnötigen und unzutreffenden Panik- und Stimmungsmache gerät."