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Bessere Zuschüsse ja - bestehende Instrumente aktivieren
VDZI zu den Forderungen der SPD nach Entlastungen der Versicherten bei Zahnersatz
BERLIN, Januar 2017. Zu den Vorstellungen des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Karl Lauterbach über eine Entlastung gesetzlich Krankenversicherter bei den Kosten für Zahnersatz-Leistungen, äußert sich der Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Zahntechnikermeister Uwe Breuer:
„Die von Herrn Lauterbach beklagte Kostenbelastung der Versicherten ist maßgeblich eine direkte Folge der Entscheidungen des Gesetzgebers. Dazu gehören die Neugestaltung des Zuschuss-Systems und die Neufestlegung des Leistungsanspruches mit größerer Wahlfreiheit des Versicherten bei veränderten Abrechnungsmodalitäten ab 2005.
Das hat in der Tat zu drastischen Milliardeneinsparungen der Krankenkassen und zu einer höheren Belastung der Versicherten geführt. Der Finanzierungsanteil der gesetzlichen Krankenversicherungen an den Zahnersatzkosten ist seit dem Jahr 2000 von 46,2 Prozent auf nur noch rund ein Drittel gesunken. Im Gegenzug ist der private Kostenanteil der Versicherten von 34,2 Prozent im Jahr 2000 auf 40 Prozent gestiegen. Ein weiterer wesentlicher Anteil an der Finanzierung von Zahnersatz erfolgt heute zudem durch die privaten (Zusatz-)versicherungen, der sich im Zeitablauf auf mehr als 20 Prozent nahezu verdoppelt hat.
Die höhere Eigenbeteiligung ist also systembedingt. Die Politik kann dies leicht ändern, indem sie die Zuschusshöhe für die Regelversorgungen im Gesetz neu festlegt. Zur regelhaften Überprüfung des Leistungsanspruches ist bereits heute der Gemeinsame Bundesausschuss gesetzlich beauftragt. Eine neue Expertenkommission, wie Herr Lauterbach sie vorschlägt, impliziert die Auffassung, dass dieser trotz seines wissenschaftlichen Instrumentariums seinen gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht ausreichend erfüllt. Dort wäre daher mit einer Problemanalyse anzusetzen und läge dann der eigentliche Handlungsbedarf der Politik. Der Sache förderlich wäre es dabei, wenn der Gesetzgeber den Zahntechnikern in diesen Gremien endlich hinreichende Mitberatungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einräumen würde.“
Die Entwicklung der Gesamtausgaben für Zahnersatz selbst ist dagegen außerordentlich moderat. Hieraus ergibt sich nach Ansicht des VDZI kein grundlegender Handlungsbedarf.
Die statistischen Ergebnisse der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zeigen vielmehr, dass die politisch gewollte höhere Eigenbeteiligung durch Kostenverlagerung auf die Versicherten keineswegs mit einer problematischen Kostenentwicklung in der Zahnersatzversorgung einhergeht. Im Gegenteil: Seit dem Jahr 2000 sind die Gesundheitsausgaben insgesamt um fast 60 Prozent gestiegen, die Gesamtausgaben für Zahnersatz hingegen nur um 33,5 Prozent, die sich aus allgemeiner Inflationsrate und Einsatz höherwertiger Versorgungsformen erklären. Auch angesichts der gleichzeitigen Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, die um 31,5 Prozent gestiegen sind, erscheint dieser Anstieg vergleichsweise moderat.
Quelle: Pressemeldung 1/2017 VDZI